Ordnungswidrigkeitenrecht SGB II / SGB XII
Es handelt sich um ein Themenfeld, das bei hinreichender Beachtung die Arbeit der Leistungsträger unterstützt, um ein Verwaltungsverfahren rechtlich korrekt zum Abschluss bringen zu können.
Beschäftigte in der Sozialleistungsverwaltung benötigen die erforderlichen Fachkenntnisse zu den Tatbeständen, die eine Ordnungswidrigkeit beinhalten und Kenntnisse, Bußgelder verfahrensrechtlich entsprechend der gesetzlichen Vorgaben korrekt verhängen zu können. Wie aus den nachfolgenden Themenschwerpunkten erkennbar ist, werden Probleme aufgezeigt, um in der Praxis schwierige Situationen rechtlich fundiert entscheiden zu können
Beschäftigte in der Sozialleistungsverwaltung benötigen die erforderlichen Fachkenntnisse zu den Tatbeständen, die eine Ordnungswidrigkeit beinhalten und Kenntnisse, Bußgelder verfahrensrechtlich entsprechend der gesetzlichen Vorgaben korrekt verhängen zu können. Wie aus den nachfolgenden Themenschwerpunkten erkennbar ist, werden Probleme aufgezeigt, um in der Praxis schwierige Situationen rechtlich fundiert entscheiden zu können
1. Bedeutung des Bußgeldes / Abgrenzung zu anderen Maßnahmen (u. a. Zwangsgeld und Straftat), Ordnungswidrigkeitenrecht – SGB II / SGB XII
2. Ordnungswidrigkeiten im SGB II / XII
3. Nichtbeachtung der Auskunftspflicht bzw. unvollständige, unrichtige und nicht rechtzeitig erteilte Angaben
4. Fehlende oder unvollständige Angabe zur Dauer der Erwerbstätigkeit, zur Höhe des Einkommens usw.
5. Einkommensbescheinigung von Arbeitgebern / Einsichtnahme in Geschäftsunterlagen von Arbeitgebern in Problemfällen
6. Änderung in den Verhältnissen nicht oder nicht vollständig angezeigt
7. Vorsatz und Fahrlässigkeit, Tatbestandsirrtum und Verbotsirrtum und Sozialbetrug
8. Höhe des Bußgeldes, Form, Erlass, Anforderungen und Zustellung des Bescheides einschließlich Verfolgungsverjährung von Ordnungswidrigkeiten sowie Urkundenfälschung als Straftat
2. Ordnungswidrigkeiten im SGB II / XII
3. Nichtbeachtung der Auskunftspflicht bzw. unvollständige, unrichtige und nicht rechtzeitig erteilte Angaben
4. Fehlende oder unvollständige Angabe zur Dauer der Erwerbstätigkeit, zur Höhe des Einkommens usw.
5. Einkommensbescheinigung von Arbeitgebern / Einsichtnahme in Geschäftsunterlagen von Arbeitgebern in Problemfällen
6. Änderung in den Verhältnissen nicht oder nicht vollständig angezeigt
7. Vorsatz und Fahrlässigkeit, Tatbestandsirrtum und Verbotsirrtum und Sozialbetrug
8. Höhe des Bußgeldes, Form, Erlass, Anforderungen und Zustellung des Bescheides einschließlich Verfolgungsverjährung von Ordnungswidrigkeiten sowie Urkundenfälschung als Straftat
Termin
03.11.2025, 09:00 Uhr – 16:00 Uhr
Verfügbarkeit
Plätze verfügbar
Veranst.-Nr.
III.323
Präsenz-Seminar
StudienInstitut NiederrheiN
Forum Krefeld
Forum Krefeld
Königstraße 170
47798 Krefeld
47798 Krefeld
- Astrid Lente-Poertgen
Vorsitzende Richterin LSG NRW a. D. - Moritz Poertgen
Magister iuris
Justiziare, Beschäftigte in Sozial- und Grundsicherungsämtern, Jobcentern, die Kostenerstattungsansprüche prüfen und diese ggf. durchsetzen müssen. Das Seminar ist auch für Beschäftigte geeignet, die Entscheidungen nach dem UhVorschG treffen.
190,00 € pro Person