Selbstständige im SGB II
Der Gesetzgeber räumt auch in Zeiten des Bürgergeldes selbständig Tätigen den Zugang zu – aufstockenden – Ansprüchen auf Bürgergeld ein. In vielfältiger Hinsicht ergeben sich Probleme in Bezug auf die Leistungsgewährung. Fokussiert auf den Selbständigen werden Ihnen in dem Seminar Problembewusstsein und Lösungsstrategien, ausgerichtet auf die tägliche praktische Arbeit, vermittelt. Ziel ist der rechtssichere Umgang mit der Gesamtproblematik.
1. Ausübung einer selbständigen Tätigkeit und ihre Auswirkungen auf die Art und Weise der Bewilligung – Fallgruppen vorläufiger Bewilligung
2. Einfordern von Mitwirkungshandlungen von Selbständigen und den Mitgliedern der Bedarfsgemeinschaft zur Vorbereitung einer Leistungsentscheidung im Kontext des Amtsermittlungsgrundsatzes
3. Rechtssicheres Einfordern von Mitwirkungshandlungen (konkret beschriebene Mitwirkungshandlungen – rechtlich und tatsächlich richtiger Adressat – Setzen einer angemessenen Frist – richtige Rechtsfolgenbelehrung)
4. Erinnerung an die Mitwirkung
5. Versagensbescheid (teilweise bzw. vollständige Versagung von Leistungen, Ausübung von Ermessen)
6. Auswirkungen des Versagens von Leistungen auf die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft
7. Vorläufige Bewilligung von Leistungen bei Mitwirkung – Anforderungen an den Bescheid – Dauer des Bewilligungsabschnitts
8. Umgang mit Änderungen im Tatsächlichen während der vorläufigen Bewilligung (Mieterhöhung, Betriebskostengutschrift, Betriebskostennachforderung etc.)
9. Einfordern von Mitwirkungshandlungen nach Beendigung des Bewilligungsabschnitts (Welche Angaben, welche Unterlagen)
10. Rechtsfolgen bei fehlender Mitwirkung, insbesondere nach jüngster höchstrichterlicher Rechtsprechung auf die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft
11. Prüfung der gemachten Angaben, der eingereichten Unterlagen, Bindungswirkung im Hinblick auf die Einkommensprognose bei der endgültigen Festsetzung? Prüfungsumfang
12. Endgültige Festsetzung und Erstattung bzw. Nachzahlung mit Auswirkungen auf die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft, Problematik der Bagatellgrenze und der Regelung von § 1629a BGB
13. Auswirkungen auf den kommenden Bewilligungabschnitt
2. Einfordern von Mitwirkungshandlungen von Selbständigen und den Mitgliedern der Bedarfsgemeinschaft zur Vorbereitung einer Leistungsentscheidung im Kontext des Amtsermittlungsgrundsatzes
3. Rechtssicheres Einfordern von Mitwirkungshandlungen (konkret beschriebene Mitwirkungshandlungen – rechtlich und tatsächlich richtiger Adressat – Setzen einer angemessenen Frist – richtige Rechtsfolgenbelehrung)
4. Erinnerung an die Mitwirkung
5. Versagensbescheid (teilweise bzw. vollständige Versagung von Leistungen, Ausübung von Ermessen)
6. Auswirkungen des Versagens von Leistungen auf die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft
7. Vorläufige Bewilligung von Leistungen bei Mitwirkung – Anforderungen an den Bescheid – Dauer des Bewilligungsabschnitts
8. Umgang mit Änderungen im Tatsächlichen während der vorläufigen Bewilligung (Mieterhöhung, Betriebskostengutschrift, Betriebskostennachforderung etc.)
9. Einfordern von Mitwirkungshandlungen nach Beendigung des Bewilligungsabschnitts (Welche Angaben, welche Unterlagen)
10. Rechtsfolgen bei fehlender Mitwirkung, insbesondere nach jüngster höchstrichterlicher Rechtsprechung auf die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft
11. Prüfung der gemachten Angaben, der eingereichten Unterlagen, Bindungswirkung im Hinblick auf die Einkommensprognose bei der endgültigen Festsetzung? Prüfungsumfang
12. Endgültige Festsetzung und Erstattung bzw. Nachzahlung mit Auswirkungen auf die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft, Problematik der Bagatellgrenze und der Regelung von § 1629a BGB
13. Auswirkungen auf den kommenden Bewilligungabschnitt
Termin
13.11.2025, 09:00 Uhr – 16:00 Uhr
Verfügbarkeit
Plätze verfügbar
Veranst.-Nr.
III.357
Präsenz-Seminar
StudienInstitut NiederrheiN
Forum Krefeld
Forum Krefeld
Königstraße 170
47798 Krefeld
47798 Krefeld
- Astrid Lente-Poertgen
Vorsitzende Richterin LSG NRW a. D.
Beschäftigte der Leistungsabteilung sowie der Widerspruchs- und SGG-Stelle der Jobcenter