SGB II: Einkommen oder Vermögen – Häufige Stolpersteine identifizieren und ausräumen
Das Recht der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist als staatliche Fürsorgeleistung durch die beiden Prinzipien der Gegenwärtigkeit der Notlage und des Nachranggrundsatzes geprägt. In der täglichen Praxis ist ein rechtssicherer Umgang mit Einkommen und Vermögen gefordert, führen doch falsche Zuordnungen zu anfechtbaren Entscheidungen.
Das Seminar befasst sich unter Berücksichtigung der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung umfassend mit folgenden Themen:
1. Gegenwärtigkeitsprinzip – Nachranggrundsatz
Auswirkungen auf die Prüfung von Leistungsansprüchen
2. Vorrangig zu verfolgende Ansprüche durch den Antragstellenden / durch die Behörde und Auswirkungen auf die Bewilligung
3. Grundsätze der Unterscheidung zwischen Einkommen und Vermögen
4. Abgrenzung des laufenden Einkommens von Einmaleinkommen – Folgen für die Leistungsprüfung?
5. Problem der sog. bereiten Mittel
6. Zuordnung des Einkommens – personenbezogen/bedarfsbezogen (als allgemeines Einkommen oder bei den Aufwendungen für die Unterkunft und Heizung)
7. Absetzbeträge beim Einkommen, auch Zahlung von Arbeitseinkommen im Wege von Abschlägen und Restforderung in verschiedenen Monaten
8. Horizontale Verteilung von Einkommen oder doch nicht?
9. Prüfungsaufbau beim Vermögen
10. Verwertbarkeit von Vermögen – Praxistipps für die Prüfung
11. Absetzbeträge beim Vermögen – Einzelheiten und Zusammenschau
12. Nicht als Vermögen zu berücksichtigende Gegenstände – was ist zu beachten?
13. Unwirtschaftlichkeit und besondere Härte
14. Ermittlung des Verkehrswertes
15. Verwertungsprognose
16. Auswirkungen auf die Bewilligung von Leistungen – Zuschuss? Darlehen? Dauer des Bewilligungsabschnitts?
17. Sicherung von Rückzahlungsansprüchen aus Darlehen
1. Gegenwärtigkeitsprinzip – Nachranggrundsatz
Auswirkungen auf die Prüfung von Leistungsansprüchen
2. Vorrangig zu verfolgende Ansprüche durch den Antragstellenden / durch die Behörde und Auswirkungen auf die Bewilligung
3. Grundsätze der Unterscheidung zwischen Einkommen und Vermögen
4. Abgrenzung des laufenden Einkommens von Einmaleinkommen – Folgen für die Leistungsprüfung?
5. Problem der sog. bereiten Mittel
6. Zuordnung des Einkommens – personenbezogen/bedarfsbezogen (als allgemeines Einkommen oder bei den Aufwendungen für die Unterkunft und Heizung)
7. Absetzbeträge beim Einkommen, auch Zahlung von Arbeitseinkommen im Wege von Abschlägen und Restforderung in verschiedenen Monaten
8. Horizontale Verteilung von Einkommen oder doch nicht?
9. Prüfungsaufbau beim Vermögen
10. Verwertbarkeit von Vermögen – Praxistipps für die Prüfung
11. Absetzbeträge beim Vermögen – Einzelheiten und Zusammenschau
12. Nicht als Vermögen zu berücksichtigende Gegenstände – was ist zu beachten?
13. Unwirtschaftlichkeit und besondere Härte
14. Ermittlung des Verkehrswertes
15. Verwertungsprognose
16. Auswirkungen auf die Bewilligung von Leistungen – Zuschuss? Darlehen? Dauer des Bewilligungsabschnitts?
17. Sicherung von Rückzahlungsansprüchen aus Darlehen
Termin
10.07.2025, 09:00 Uhr – 16:00 Uhr
Verfügbarkeit
Plätze verfügbar
Veranst.-Nr.
III.330-2
Präsenz-Seminar
StudienInstitut NiederrheiN
ehem. Mengehaus
ehem. Mengehaus
Fliethstraße 67
41061 Mönchengladbach
41061 Mönchengladbach
- Astrid Lente-Poertgen
Vorsitzende Richterin LSG NRW a. D.
Beschäftigte der Leistungsabteilung des Jobcenters und der Rechtsstelle
Bitte bringen Sie zur Veranstaltung mit: SGB I, SGB X, SGB II