Sondernutzung im öffentlichen Raum
Die öffentlichen Wege, Straßen und Plätze dienen grundsätzlich dem allgemeinen öffentlichen Verkehr (sog. Gemeingebrauch). Dennoch können Sie einen öffentlichen Weg zur Gewerbefläche machen oder dort Veranstaltungen durchführen. Für derartige Sondernutzungen wird in der Regel eine Genehmigung benötigt, die bei der zuständigen Behörde beantragt werden kann.
Für Ihre Praxis benötigen Sie solide Grundlagen zum öffentlichen Straßenrecht ebenso wie aktuelle Informationen über Probleme, wie sie sich in der Rechtsprechung niederschlagen. Unser Praxiskurs bietet Ihnen beides: Die für Ihr Aufgabengebiet wichtigen Regelungen im Straßen- und Wegerecht werden Ihnen durch systematische Hinweise und Fallbeispiele vorgestellt. Sie erhalten die Möglichkeit, im Seminar eigene Themenvorschläge oder Beispielsfälle einzubringen und so zur Schwerpunktsetzung beizutragen.
Für Ihre Praxis benötigen Sie solide Grundlagen zum öffentlichen Straßenrecht ebenso wie aktuelle Informationen über Probleme, wie sie sich in der Rechtsprechung niederschlagen. Unser Praxiskurs bietet Ihnen beides: Die für Ihr Aufgabengebiet wichtigen Regelungen im Straßen- und Wegerecht werden Ihnen durch systematische Hinweise und Fallbeispiele vorgestellt. Sie erhalten die Möglichkeit, im Seminar eigene Themenvorschläge oder Beispielsfälle einzubringen und so zur Schwerpunktsetzung beizutragen.
1. Zuständigkeiten
2. Abgrenzung zum OBG
3. Unterschiedliche Sondernutzungen und Zuständigkeiten nach Landesstraßengesetz
4. Straßen- und wegerechtliche Begriffe des Gemeingebrauchs §§ 14,18 StrWG
5. Gesteigerter Anliegergebrauch und Sondernutzung
6. Verfahren und Abläufe bei der Prüfung und Erlaubniserteilung
7. Inhalte und Aufbau von Bescheiden
8. Befugnisse der zuständigen Behörden beim Vollzug der Erlaubnisse
9. Unerlaubte Sondernutzungen oder einschlägige Probleme
2. Abgrenzung zum OBG
3. Unterschiedliche Sondernutzungen und Zuständigkeiten nach Landesstraßengesetz
4. Straßen- und wegerechtliche Begriffe des Gemeingebrauchs §§ 14,18 StrWG
5. Gesteigerter Anliegergebrauch und Sondernutzung
6. Verfahren und Abläufe bei der Prüfung und Erlaubniserteilung
7. Inhalte und Aufbau von Bescheiden
8. Befugnisse der zuständigen Behörden beim Vollzug der Erlaubnisse
9. Unerlaubte Sondernutzungen oder einschlägige Probleme
Termin
16.12.2024, 09:00 Uhr – 16:00 Uhr
Verfügbarkeit
Die Fortbildung hat bereits begonnen.
Veranst.-Nr.
III.500
Präsenz-Seminar
StudienInstitut NiederrheiN
ehem. Mengehaus
ehem. Mengehaus
Fliethstraße 67
41061 Mönchengladbach
41061 Mönchengladbach
- Wolfgang Schouten
Personalamtsleiter und Ordnungsamtsleiter a. D.
Beschäftigte von Straßenbaubehörden, Straßenverkehrsbehörden, Ordnungsämtern
Bitte bringen Sie zur Veranstaltung mit: StVO mit VwVG, StVG, Landesstraßengesetz StrWG, OBG, landesrechtliche Ordnungsvorschrift, landesrechtliche Vorschriften des Verwaltungsverfahrens-, -zustellungs- und -vollstreckungsrecht
170,00 € pro Person
Die Fortbildung hat bereits begonnen.