Neues Seminar
Umsetzung der Kontrollen bei Cannabis: Ordnungsamt ab sofort zuständig
Seit dem 1. April ist der Anbau, Erwerb, Besitz und Konsum von Cannabis in Deutschland ab 18 Jahren legal. Allerdings müssen dabei diverse Vorschriften beachtet werden. Wer die Einhaltung der Cannabis-Regeln kontrolliert und Verstöße ahndet, blieb zunächst offen.
Jetzt steht fest: In Nordrhein-Westfalen sind die Kommunen ab sofort für die Kontrollen zuständig. Das hat die Landesregierung am Donnerstag, 02. Mai, entschieden. Auf die Ordnungsämter der Städte und Gemeinden kommen damit ganz neue Aufgaben zu – ohne Vorbereitungszeit und mit Regelungen, die nicht immer eindeutig sind.
Das Seminar soll die Beeschäftigten in den Ordnungsämtern auf die neuen Aufgaben vorbereiten, die offenen Fragen behandeln und einen praktischen Leitfaden für die Umsetzung der Cannabis-Regeln erarbeiten.
Jetzt steht fest: In Nordrhein-Westfalen sind die Kommunen ab sofort für die Kontrollen zuständig. Das hat die Landesregierung am Donnerstag, 02. Mai, entschieden. Auf die Ordnungsämter der Städte und Gemeinden kommen damit ganz neue Aufgaben zu – ohne Vorbereitungszeit und mit Regelungen, die nicht immer eindeutig sind.
Das Seminar soll die Beeschäftigten in den Ordnungsämtern auf die neuen Aufgaben vorbereiten, die offenen Fragen behandeln und einen praktischen Leitfaden für die Umsetzung der Cannabis-Regeln erarbeiten.
1. Das Cannabisgesetz
2. Privater Besitz und Eigenanbau
3. Anbauvereinigungen
4. Jugendschutz – Minderjährige und Cannabis?
5. Wo darf Cannabis konsumiert werden?
6. Konsumverbote
7. Schulen und Kinderspielplätze – wie sind die Regeln?
8. Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie Sportstätten
9. Konzerte und Volksfeste
10. Welche Regeln gelten für den Anbau von zu Hause
11. Was sind Anbauvereinigungen?
12. Was gilt jetzt im Straßenverkehr bei Cannabiskonsum?
13. Die neue Cannabisordnungswidrigkeitenverordnung NRW
14. Anwendungsbereiche des neuen Bußgeldkataloges
15. Grundsätze der Festsetzung des Bußgeldes
16. Außerordentliche Zuständigkeit der Ordnungsämter
17. Fragen und Antworten
2. Privater Besitz und Eigenanbau
3. Anbauvereinigungen
4. Jugendschutz – Minderjährige und Cannabis?
5. Wo darf Cannabis konsumiert werden?
6. Konsumverbote
7. Schulen und Kinderspielplätze – wie sind die Regeln?
8. Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie Sportstätten
9. Konzerte und Volksfeste
10. Welche Regeln gelten für den Anbau von zu Hause
11. Was sind Anbauvereinigungen?
12. Was gilt jetzt im Straßenverkehr bei Cannabiskonsum?
13. Die neue Cannabisordnungswidrigkeitenverordnung NRW
14. Anwendungsbereiche des neuen Bußgeldkataloges
15. Grundsätze der Festsetzung des Bußgeldes
16. Außerordentliche Zuständigkeit der Ordnungsämter
17. Fragen und Antworten
Termin
19.09.2024, 09:00 Uhr – 16:00 Uhr
Verfügbarkeit
Die Fortbildung hat bereits begonnen.
Veranst.-Nr.
ZV.32-3-OS
Online-Seminar
Online-Seminar
Zoom
Zoom
- Wolfgang Schouten
Personalamtsleiter und Ordnungsamtsleiter a. D.
Beschäftigte der Ordnungsämter
PC mit Webcam und Mikrofon sowie eine stabile Internetverbindung. Die Installation der Zoom-App ist empfehlenswert.
160,00 € pro Person
Die Fortbildung hat bereits begonnen.