Wofür ist das Ordnungsamt zuständig, wenn Nachbarn streiten?
Häufig kommt es zu nachbarschaftlichen Streitigkeiten. Früher oder später wird dabei von einem der Beteiligten das Ordnungsamt eingeschaltet, der sich davon Unterstützung für seine Meinung verspricht. In dem Seminar werden die typischen Konstellationen solcher nachbarschaftlichen Auseinandersetzungen behandelt. Die Frage, ob und wie das Ordnungsamt eingreifen kann oder muss, ist im Einzelfall zu klären und wird daher mit entsprechendem Praxisbezug beantwortet. Das Seminar geht dabei sowohl auf Fragen des privaten Nachbarrechts als auch des öffentlichen Rechts ein.
1. Die Zuständigkeit und Aufgaben des Ordnungsamts
2. Typische nachbarschaftliche Auseinandersetzungen und das Eingreifen der Ordnungsbehörde
- Das ungepflegte Nachbargrundstück
- Kompost, Mülltonnen, Ablagerungen
- Lärmbelästigungen durch Haustiere, Nachbaraktivitäten und Feiern, Gewerbebetriebe
- Schornsteinqualm, Feuer
- Straßenlaternen
- Reklameschilder
- Lampen der Nachbarn
- Bäume, Büsche, Laub vom Nachbargrundstück
3. Ihre Fragen und Fälle
2. Typische nachbarschaftliche Auseinandersetzungen und das Eingreifen der Ordnungsbehörde
- Das ungepflegte Nachbargrundstück
- Kompost, Mülltonnen, Ablagerungen
- Lärmbelästigungen durch Haustiere, Nachbaraktivitäten und Feiern, Gewerbebetriebe
- Schornsteinqualm, Feuer
- Straßenlaternen
- Reklameschilder
- Lampen der Nachbarn
- Bäume, Büsche, Laub vom Nachbargrundstück
3. Ihre Fragen und Fälle
Termin
10.09.2025, 09:00 Uhr – 16:00 Uhr
Verfügbarkeit
Plätze verfügbar
Veranst.-Nr.
III.476
Präsenz-Seminar
StudienInstitut NiederrheiN
ehem. Mengehaus
ehem. Mengehaus
Fliethstraße 67
41061 Mönchengladbach
41061 Mönchengladbach
- Wolfgang Schouten
Personalamtsleiter und Ordnungsamtsleiter a. D.
Beschäftigte aus Ordnungsämtern, Planungsämtern und Bauaufsichtsbehörden, kommunalen Rechtsämtern, der Kommunalaufsicht und aus Liegenschaftsverwaltungen
Bitte senden Sie uns konkrete Fallbeispiele bis 2 Wochen vor dem Seminar zu. (E-Mail: studieninstitut@si-niederrhein.de)